Neujahrsputz in der IT


Es gibt zwei Arten von Menschen. Die einen nutzen die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr zum nichts tun und die anderen stellen das ganze Haus auf den Kopf, räumen auf und wienern, was das Zeug hält.

Wir möchten Ihnen heute auch so eine Art Neujahrsputz vorschlagen. Wir wollen Ihre Hardware, Software, Apps, Tools und Gadgets auf Vordermann bringen, denn eine gute IT beginnt mit Überblick.

Inventur

Legen Sie Listen an und unterteilen diese in Hardware, Software, Webseite, Plugins, Handy, ... Wählen Sie hier Hauptgruppen, mit denen Sie gut klarkommen. Als nächstes schreiben Sie auf die Listen, was Sie besitzen und wie alt es ist. Wann sind die nächsten Aktualisierungen / Updates fällig? Wann sollte es ersetzt werden? Vielleicht erstellen Sie auch einen geschützten Ordner mit Passwörtern. Wir empfehlen ferner eine Übersicht über kostenpflichtige Programme und Abos.

Erneuerung

Verlängern Sie auslaufende Lizenzen und führen alle Updates durch, die fällig sind. Software zeigt Ihnen das für gewöhnlich an. Gehen Sie auch jeweils die Einstellungen durch, ob diese noch alle stimmig sind. Prüfen Sie vor allem hinsichtlich der DSGVO. Verstöße können Sie hier teuer zu stehen kommen. Von wichtigen Teilen, die schon ein gewisses Alter erreicht haben und auf die Sie dringend angewiesen sind, legen Sie sich unbedingt ein Back-up hin. Schon Murphy wusste, wenn etwas kaputt geht, dann ist es ein Freitagnachmittag.

Trennen Sie sich

Weg mit allem, was Sie nicht mehr brauchen, was zu alt ist und auch weg mit Datenmüll. Es gibt für alles ein MHD. Eine Webseite ist zum Beispiel nach fünf Jahren schon wieder veraltet und gehört gründlich generalüberholt. In den gleichen fünf Jahren werden Computer sogar 10 mal schneller. Software oder Computerspiele, egal wie gern Sie sie mochten - wenn etwas mit der heutigen Technik nicht mehr läuft, dann kann es weg. Apropos Webseite, entmüllen Sie diese regelmäßig. Plugins, die Sie nicht benutzen, altes Bildmaterial, löschen Sie gnadenlos. Der Platz, den Sie damit gewinnen, bringt Ihnen nicht nur mehr Übersicht, sondern auch eine schnellere Seite. 

IT-Sicherheit und die DS-GVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kommt ab dem 25.05.2018 EU-Weit zur Anwendung. Bis dahin gilt erst einmal das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG).

Jedes Unternehmen sollte das BDSG kennen - und auch die darin formulierten Gesetze. In der IT berührt uns vor allem die Anlage zu §9 BDSG. Hier werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen (sogenannte TOMs) definiert - auch als die 8 Gebote bekannt.

Wie sind die TOMs in der DS-GVO geregelt?

§ 9 BDSG inklusive Anlage wird durch Art. 32 DS-GVO ersetzt. In dieser Bestimmung finden sich Anhaltspunkte zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen und damit der Datensicherheit.

Sanktionen

Bisher war es so, dass sich die Mittelschicht gar nicht um das BDSG geschert haben - Sanktionen waren ja auch nicht zu befürchten. Aber Achtung, das hat der Gesetzgeber dieses mal anders gemacht. Es gibt einen Bußgeldkatalog. Und es gibt in der Zukunft Abmahnfallen. Zudem kann dann jeder (auch der unbequeme Mitarbeiter) eine Online-Eingabe bei der Aufsichtsbehörde machen.

Schauen Sie sich lieber zwei mal in Ihrer IT-Landschaft um, es könnte empfindlich teuer werden.